Yvonne G. (.
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Man kann ehrlich gesagt wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln und weiß gar nicht wo man zuerst mit der konstruktiven Kritik anfangen soll.
Bilder sagen mehr als tausend Worte...
Da setzen sich die Eltern für ihre Kinder ein und opfern sogar ihre freie Zeit, dass sich mal beim KiGa-Spielplatz Breitenloh überhaupt d. J. was tut (denn das hätte sich ohne den Einsatz zahlreicher Eltern - mich und mein Mann mit eingeschlossen - am Ende bis Sankt-Nimmerleinstag hingezogen, da offensichtlich kaum Reaktion und Einsatzbereitschaft seitens des Architekturbüros kam und/oder immer wieder ewig vertröstet wurde) und dann bekommt der KiGa entweder keine Rückmeldung zu den immer noch vorhandenen Mängeln, wie z. B. keine Drainage gelegt/angeschlossen, so dass Fallschutz beim unteren Schaukelbereich und der Kanal unter Wasser stehen, Schlammgruben inkl. durch und am Hang entstehen, Dachrinnen überflutet werden, Kabel der Rollläden aus der Fassade hängen etc - die Liste ist lang - oder wirft mit fast schon frechen Sprüchen um sich, bei denen man sich fragt, wo hier noch fachliche und vorallem soziale Kompetenz vorhanden ist.
Sorry, sowas geht gar nicht 🙁
Hier geht es um kleine Kinder, die ein Anrecht auf einen sicheren und funktionellen Spielplatz haben, ohne in unnötige (!) Matsch- und Wassergruben stehen/fallen zu müssen.
Fehler kann jeder mal machen, aber man sollte zu diesen stehen und diese ordnungsgemäß und gem. Werkvertrag beheben, denn nur das zeugt von großem Charakter und schafft auch einen zufrieden Kundenkreis (in diesem Fall auch zufriedene, kleine Gesichter, die es leider in diesem Fall nicht so wirklich gibt)!
Des Weiteren verweise ich auch höflichst im Anschluss auf den Paragraphen 631 Abs. 1 BGB der u. a. wie folgt besagt:
[...]"Nach der gesetzlichen Regelung des § 631 BGB ist die vertragstypische PFLICHT des Unternehmers (Architekt) die Herstellung des VERSPROCHENEN Werkes!"[...]
Bitte beherzigen Sie dies.
MfG